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Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,50€ pro Stunde. Mit Wirkung ab 1. August 2015 wurden die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten gelockert. Nach §17 MiLoG, muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der in §22 MiLoG definierten Arbeitnehmern (formlos) aufgezeichnet werden. Zusätzlich ermöglicht milog.cls aus praktischen Gründen die Aufzeichnug von unbezahlten Pausen und Bemerkungen (Ruhetag, Urlaub, Krank, …).

Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt in einer simplen CSV-Datei, aus der die Klasse automatisch einen Arbeitszeitnachweis erstellt. Alternativ können die Daten auch durch einen CSV-Export – mit eventueller Nachbearbeitung – einer geeigneteten App erhoben werden.

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